Wir richten unsere Informationen und Angebote ausschliesslich an professionelle und semiprofessionelle Anleger. Sie sind nicht für Privatanleger geeignet.
Professioneller Anleger
siehe § 1 Abs. 19 Ziffer 32 KAGB
Professioneller Anleger ist jeder Anleger, der im Sinne von Anhang II der Richtlinie 2004/39/EG als professioneller Kunde angesehen wird oder auf Antrag als ein professioneller Kunde behandelt werden kann.
Semiprofessioneller Anleger
siehe § 1 Abs. 19 Ziffer 33 KAGB
Semiprofessioneller Anleger ist
a)
jeder Anleger,
aa)
der sich verpflichtet, mindestens 200 000 Euro zu investieren,
bb)
der schriftlich in einem vom Vertrag über die Investitionsverpflichtung getrennten Dokument angibt, dass er sich der Risiken im Zusammenhang mit der beabsichtigten Verpflichtung oder Investition bewusst ist,
cc)
dessen Sachverstand, Erfahrungen und Kenntnisse die AIF-Verwaltungsgesellschaft oder die von ihr beauftragte Vertriebsgesellschaft bewertet, ohne von der Annahme auszugehen, dass der Anleger über die Marktkenntnisse und -erfahrungen der in Anhang II Abschnitt I der Richtlinie 2004/39/EG genannten Anleger verfügt,
dd)
bei dem die AIF-Verwaltungsgesellschaft oder die von ihr beauftragte Vertriebsgesellschaft unter Berücksichtigung der Art der beabsichtigten Verpflichtung oder Investition hinreichend davon überzeugt ist, dass er in der Lage ist, seine Anlageentscheidungen selbst zu treffen und die damit einhergehenden Risiken versteht und dass eine solche Verpflichtung für den betreffenden Anleger angemessen ist, und
ee)
dem die AIF-Verwaltungsgesellschaft oder die von ihr beauftragte Vertriebsgesellschaft schriftlich bestätigt, dass sie die unter Doppelbuchstabe cc genannte Bewertung vorgenommen hat und die unter Doppelbuchstabe dd genannten Voraussetzungen gegeben sind,
b)
ein in § 37 Absatz 1 genannter Geschäftsleiter oder Mitarbeiter der AIF-Verwaltungsgesellschaft, sofern er in von der AIF-Verwaltungsgesellschaft verwaltete AIF investiert, oder ein Mitglied der Geschäftsführung oder des Vorstands einer extern verwalteten Investmentgesellschaft, sofern es in die extern verwaltete Investmentgesellschaft investiert,
c)
jeder Anleger, der sich verpflichtet, mindestens 10 Millionen Euro in ein Investmentvermögen zu investieren,
d)
jeder Anleger in der Rechtsform
aa)
einer Anstalt des öffentlichen Rechts,
bb)
einer Stiftung des öffentlichen Rechts oder
cc)
einer Gesellschaft, an der der Bund oder ein Land mehrheitlich beteiligt ist,
wenn der Bund oder das Land zum Zeitpunkt der Investition der Anstalt, der Stiftung oder der Gesellschaft in den betreffenden Spezial-AIF investiert oder investiert ist.“
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Wenn Wertentwicklungen aus der Vergangenheit gezeigt werden, kann man aus diesen nicht auf zukünftige Entwicklungen schliessen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Anleger den investierten Kapital im Falle einer Rückgabe oder eines Verkaufes nicht / nicht vollständig zurückerhält. Soweit Aussagen auf dieser Website keine historischen Fakten aufzeigen, handelt es sich um Erwartungen, Schätzungen bzw. Prognosen. Daraus ergibt sich, dass diese von tatsächlichen Ergebnissen in der Zukunft abweichen können.
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Five Quarters Real Estate AG die Erlaubnis erteilt, als AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft tätig zu werden.
Transparenz im Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
Strategischer Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
Wir berücksichtigen im Rahmen von Investitionsentscheidungen, die wir für unsere Sondervermögen treffen, auch Nachhaltigkeitsrisiken. Bei einem Nachhaltigkeitsrisiko handelt es sich um ein Ereignis oder eine Bedingung im Bereich Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen bzw. deren Eintreten auf Unternehmensebene tatsächlich oder potenziell erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Reputation von Sondervermögen und auch von 5QRE und damit auf den Wert der Investition des Anlegers haben könnte.
Nachhaltigkeitsrisiken in den Bereichen Klima und Umwelt unterteilen sich in physische Risiken und Transitionsrisiken:
- Physischen Risiken: Zu Physischen Risiken zählen unter anderem Extremwetterereignisse und deren Folgen (namentlich Hitze- und Trockenperioden, steigende Temperaturen, verstärkte Waldbrandgefahr, Überflutungen, Stürme etc.) und langfristige Veränderungen klimatischer Bedingungen (z. B. Niederschlagshäufigkeit, Wetterunbeständigkeit, Meeresspiegelanstieg etc.). Die Realisierung physischer Risiken kann den Wert einer Immobilie erheblich mindern, diese beschädigen oder auch vollständig zerstören.
- Transitionsrisiken: Zu Transitionsrisiken zählen z.B. Risiken, die sich aus der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft (und der unter Umständen damit verbundenen Verteuerung und/oder Verknappung fossiler Energieträger) ergeben können. Unter anderem können politische Maßnahmen zu einer Verteuerung von Energiepreisen oder zu hohen Investitionskosten im Hinblick auf rechtlich gebotene Sanierungen von Immobilien führen (z.B. regulatorische Erhöhung der Energieeffizienz von Gebäuden). Auch der Nachfragerückgang nach emissionsintensiven Immobilien kann die Realisierung eines transitorischen Risikos darstellen.
Ereignisse, Entwicklungen oder Verhaltensweisen, die den Bereichen Soziales und Unternehmensführung zuzuordnen sind, können ebenfalls ein erhebliches Nachhaltigkeitsrisiko darstellen, soweit die Wahrscheinlichkeit des Eintritts nicht hinreichend in die Bewertung einer Investition eingeflossen ist.
Die Überprüfung von Nachhaltigkeitsrisiken ist Gegenstand des Due-Diligence-Prozesses im Rahmen des Immobilienankaufs. Wir beziehen im Rahmen unseres Investmentprozesses alle wesentlichen Risiken in die Anlageentscheidung mit ein und bewerten diese auch fortlaufend. Dabei werden auch Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt, die wesentliche negative Auswirkungen auf die Rendite einer Investition haben können. Zur Vermeidung von Nachhaltigkeitsrisiken werden bereits jetzt im Ankaufsprozess Kriterien wie der Energieverbrauch, die Beschaffenheit und Lebensdauer der verwendeten Baustoffe, die Belegenheit des Ankaufsobjekts (z.B. Nähe zu Schwemmgebieten etc. und ggf. entsprechende Schutzvorrichtungen wie Hochwasserschutztore), das Vorliegen von Altlasten oder die Anbindung an den ÖPNV erhoben und berücksichtigt. In strategischer Hinsicht arbeiten wir daran, diesen Kriterienkatalog vor dem Hintergrund von Nachhaltigkeitsrisiken für den Ankaufsprozess kontinuierlich zu erweitern und in die Kaufentscheidung einfließen zu lassen. Dabei werden wir feste Investitionsregeln etwa in Form von Ausschlusskriterien oder dem Best-in-Class-Ansatz hinsichtlich ausgewählter Kriterien immer weiter konkretisieren. Förderlich für das Vorantreiben des Integrationsprozesses von Nachhaltigkeitsrisiken in den Ankaufsprozess werden unter anderem die derzeit in Bearbeitung befindlichen Regulatory Technical Standards (RTS) der ESA (European Supervisory Authorities) sein. Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Ausweitung des berücksichtigten Kriterienkatalogs überprüfen wir fortlaufend. Außerdem ist die Überprüfung von Nachhaltigkeitsrisiken ein eigener Bestandteil unseres Riskmanagements.
Nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen
Auf Unternehmensebene arbeiten wir daran, alle wichtigen nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, d.h. nachteilige Auswirkungen insbesondere auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung (sog. „Principal Adverse Impacts“) in unsere Entscheidungen einzubeziehen. Die Messung und Ausweisung von nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren setzen voraus, dass ein entsprechender Prozess nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben auf Ebene der Gesellschaft implementiert wird. Aufgrund der derzeit noch bestehenden rechtlichen Unsicherheiten bzgl. der konkreten Anforderungen an Messung und Ausweisung von Principal Adverse Impacts haben wir uns dafür entschieden, die weiteren rechtlichen Entwicklungen zu verfolgen und bereits bestehende Prozesse zu einem späteren Zeitpunkt vollständig zu implementieren. Obwohl wir also bereits bestehende Strategien zur Steuerung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren entwickeln, können wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht mit Bestimmtheit sagen, nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bereits vollständig zu berücksichtigen.
Strategische Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken in Bezug auf Vergütungskomponenten
Die variable Vergütung unserer Mitarbeiter*innen steht selbstverständlich mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) im Einklang. Wir haben uns entsprechende ESG-Ziele gesetzt, die auch auf der Ebene der Vergütung der Mitarbeiter*innen verfolgt wird. Der Umsatz der Gesellschaft, aus dem wiederum die Vergütung sämtlicher Mitarbeiter*innen gezahlt wird, wird unter Beachtung der ESG-Ziele erwirtschaftet. Auf diese Weise werden die Ziele mit der Vergütung der Mitarbeiter*innen verknüpft.