Rechtliches

Wir richten unsere Informationen und Angebote ausschliesslich an professionelle und semiprofessionelle Anleger. Sie sind nicht für Privatanleger geeignet.

Professioneller Anleger

siehe § 1 Abs. 19 Ziffer 32 KAGB

Professioneller Anleger ist jeder Anleger, der im Sinne von Anhang II der Richtlinie 2004/39/EG als professioneller Kunde angesehen wird oder auf Antrag als ein professioneller Kunde behandelt werden kann.


Semiprofessioneller Anleger

siehe § 1 Abs. 19 Ziffer 33 KAGB

Semiprofessioneller Anleger ist
a)
jeder Anleger,
aa)
der sich verpflichtet, mindestens 200 000 Euro zu investieren,
bb)
der schriftlich in einem vom Vertrag über die Investitionsverpflichtung getrennten Dokument angibt, dass er sich der Risiken im Zusammenhang mit der beabsichtigten Verpflichtung oder Investition bewusst ist,
cc)
dessen Sachverstand, Erfahrungen und Kenntnisse die AIF-Verwaltungsgesellschaft oder die von ihr beauftragte Vertriebsgesellschaft bewertet, ohne von der Annahme auszugehen, dass der Anleger über die Marktkenntnisse und -erfahrungen der in Anhang II Abschnitt I der Richtlinie 2004/39/EG genannten Anleger verfügt,
dd)
bei dem die AIF-Verwaltungsgesellschaft oder die von ihr beauftragte Vertriebsgesellschaft unter Berücksichtigung der Art der beabsichtigten Verpflichtung oder Investition hinreichend davon überzeugt ist, dass er in der Lage ist, seine Anlageentscheidungen selbst zu treffen und die damit einhergehenden Risiken versteht und dass eine solche Verpflichtung für den betreffenden Anleger angemessen ist, und
ee)
dem die AIF-Verwaltungsgesellschaft oder die von ihr beauftragte Vertriebsgesellschaft schriftlich bestätigt, dass sie die unter Doppelbuchstabe cc genannte Bewertung vorgenommen hat und die unter Doppelbuchstabe dd genannten Voraussetzungen gegeben sind,
b)
ein in § 37 Absatz 1 genannter Geschäftsleiter oder Mitarbeiter der AIF-Verwaltungsgesellschaft, sofern er in von der AIF-Verwaltungsgesellschaft verwaltete AIF investiert, oder ein Mitglied der Geschäftsführung oder des Vorstands einer extern verwalteten Investmentgesellschaft, sofern es in die extern verwaltete Investmentgesellschaft investiert,
c)
jeder Anleger, der sich verpflichtet, mindestens 10 Millionen Euro in ein Investmentvermögen zu investieren,

d)
jeder Anleger in der Rechtsform
aa)
einer Anstalt des öffentlichen Rechts,
bb)
einer Stiftung des öffentlichen Rechts oder
cc)
einer Gesellschaft, an der der Bund oder ein Land mehrheitlich beteiligt ist,
wenn der Bund oder das Land zum Zeitpunkt der Investition der Anstalt, der Stiftung oder der Gesellschaft in den betreffenden Spezial-AIF investiert oder investiert ist.“

Inhalte auf dieser Webseite dienen auch einzig und allein Ihrer Information. Sie stellen kein Angebot oder keine Empfehlung dar, Wertpapiere, Fondsanteile oder ähnliches zu kaufen oder zu verkaufen. Um solche Anlageentscheidungen zu treffen, sind die hier bereitgestellten Informationen nicht geeignet. Die inhaltliche Aufbereitung und Bereitstellung von Vertriebsunterlagen unterliegen vollkommen zu Recht einer strengen Regulierung, die nur durch schriftliche, bei 5QRE zu erhaltene Unterlagen erfüllt werden kann. Mit den Informationen dieser Website beabsichtigt 5QRE auch nicht, den Vertrieb von Anlageprodukten zu fördern. Die Informationen auf dieser Website sind schließlich auch nicht geeignet, rechtliche oder steuerliche Hinweise zu geben.

Alleinverbindliche Grundlage für den Kauf von Fondsanteilen an den von der Five Quarters Real Estate AG verwalteten AIF sind die gültigen Vertragsunterlagen sowie der letzte Jahresbericht. Diese können Sie kostenlos bei der Five Quarters Real Estate AG erhalten. Soweit Investmentvermögen über diese Website vertrieben werden, dürfen deren Anteile allein in der Bundesrepublik Deutschland vertrieben werden.

Das Layout dieser Website, das verwendete Bildmaterial, die einzelnen Textbeiträge sowie die Sammlung dieser Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Über die Vervielfältigung oder Weitergabe von Informationen aus unserer Website freuen wir uns, wenn sie unter bestimmten Bedingungen erfolgt. Entweder muss unsere vorherige Zustimmung zur Vervielfältigung oder Weitergabe eingeholt werden, oder die Weitergabe erfolgt durch Verweis / den Link zur gesamten Website (WWW.5QRE.COM). Soweit von dieser Website Links auf Websites Dritter enthalten sind, haftet 5QRE für deren Inhalte nicht. Dies gilt selbst dann, wenn diese unserer Website so ähnlich sehen, dass man annehmen könnte, es handele sich um die Website von 5QRE.

Wenn Wertentwicklungen aus der Vergangenheit gezeigt werden, kann man aus diesen nicht auf zukünftige Entwicklungen schliessen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Anleger den investierten Kapital im Falle einer Rückgabe oder eines Verkaufes nicht / nicht vollständig zurückerhält. Soweit Aussagen auf dieser Website keine historischen Fakten aufzeigen, handelt es sich um Erwartungen, Schätzungen bzw. Prognosen. Daraus ergibt sich, dass diese von tatsächlichen Ergebnissen in der Zukunft abweichen können.

Trotz der sorgfältigen Erstellung der Website übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Genauigkeit oder Angemessenheit der Informationen und Einschätzungen. Dies gilt insbesondere für eventuelle rechtliche oder steuerliche Komponenten der Darstellung. Für Schäden, die sich aus der Verwendung der abgerufenen Informationen dieser Website ergeben, wird keine Haftung übernommen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Five Quarters Real Estate AG die Erlaubnis erteilt, als AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft tätig zu werden.


Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung gemäß Art. 3 der Offenlegungsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 2019/2088 (SFDR))

Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren | English Summary

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung  gemäß Art. 5 der Offenlegungsverordnung

Principal Adverse Impacts (PAI) Richtlinie


Im Vertrieb befindliche Fonds

  • Fondsname: 5QRE Healthcare Infrastructure Deutschland 01
  • Rechtstyp: Offener Spezial-AIF mit besonderen Anlagebedingungen
  • Regionale Allokation: Deutschland
  • Sektorale Allokation: Gesundheitsimmobilien
  • Klassifizierung nach Offenlegungsverordnung: Artikel-8-Fonds

Weitere produktspezifische Informationen erhalten professionelle und semiprofessionelle Anleger auf Anfrage.


Interessenkonflikte

Allgemeines

Die Five Quarters Real Estate AG (nachfolgend: 5QRE, Gesellschaft, KVG) ist als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) verpflichtet, im Interesse der Anlegerinnen und Anleger der von ihr verwalteten Investmentvermögen zu handeln.

Die Gesellschaft ist verpflichtet, alle Interessenkonflikte zwischen sich selbst, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den von ihr verwalteten Investmentvermögen und deren Anlegerinnen und Anlegern zu erkennen, zu erfassen, zu überwachen und – soweit möglich – zu verhindern oder zu bewältigen. Die Grundsätze der Gesellschaft zum Umgang mit Interessenkonflikten richten sich nach §§ 26, 27 KAGB sowie den Artikeln 17 bis 21 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013.

Mögliche Interessenkonflikte

Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit hat die KVG folgende typische Quellen von Interessenkonflikten identifiziert:

  • Konflikte zwischen verschiedenen von der KVG verwalteten Investmentvermögen sowie zwischen diesen Investmentvermögen und deren jeweiligen Anlegerinnen und Anlegern
  • Zuteilung von Anlageobjekten (insbesondere Immobilien) bei gleichzeitiger Verwaltung mehrerer Investmentvermögen
  • Vergabe von Leistungsaufträgen an verbundene Unternehmen oder nahestehende Personen
  • Nebentätigkeiten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
  • Vergütungs- und Anreizsysteme für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Mitarbeitergeschäfte
  • Gewährung oder Entgegennahme von Zuwendungen (Gebühren, Provisionen, Sachleistungen)
  • Umschichtungen in Investmentvermögen
  • Bewertung von Vermögensgegenständen (insbesondere Immobilien)

Maßnahmen zur Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten

Die KVG ergreift geeignete organisatorische und administrative Maßnahmen, um Interessenkonflikte zu verhindern oder – soweit eine Vermeidung nicht möglich ist – zu bewältigen und ihre nachteiligen Auswirkungen auf die Anlegerinnen und Anleger zu minimieren. Bei unvermeidbaren Interessenkonflikten werden die betroffenen Anlegerinnen und Anleger in geeigneter Weise informiert. Zu den eingesetzten Maßnahmen zählen insbesondere:

  • Einrichtung von Informationsbarrieren (Vertraulichkeitsbereiche)
  • Richtlinien für Mitarbeitergeschäfte
  • Grundsätze zur Entgegennahme und Gewährung von Zuwendungen
  • Vergütungssystem mit angemessener Risikoausrichtung
  • Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Aufträgen
  • Zuteilungsgrundsätze bei der Verwaltung mehrerer Investmentvermögen
  • Vergabeprozess für Fremdleistungen
  • Hold-Sell-Analysen bei der Veräußerung von Vermögensgegenständen

Die vorstehenden Maßnahmen finden in jeweils angepasster Form Anwendung auf die verschiedenen Arten von Investmentvermögen, die die Gesellschaft verwaltet.

Für weitere Informationen zu unserem Umgang mit Interessenkonflikten stehen wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung.


Auftragsausführung (Best Execution)

Die Five Quarters Real Estate AG (nachfolgend: 5QRE, Gesellschaft, KVG) hat Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Aufträgen beim Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen für die von ihr verwalteten Investmentvermögen festgelegt. Die Grundsätze richten sich nach § 27a KAGB sowie den einschlägigen Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013.
Die KVG ergreift alle geeigneten Maßnahmen, um bei Erwerb und Veräußerung von Vermögensgegenständen (insbesondere Immobilien sowie sonstiger nach den jeweiligen Anlagebedingungen zulässiger Vermögensgegenstände) das bestmögliche Ergebnis für die von ihr verwalteten Investmentvermögen zu erzielen. Dabei berücksichtigt sie insbesondere folgende Faktoren:

  • Preis des Vermögensgegenstands
  • Transaktionskosten
  • Ausführungsgeschwindigkeit und -wahrscheinlichkeit
  • Umfang und Art der Transaktion
  • Spezifische Merkmale des Vermögensgegenstands
  • Sonstige relevante Aspekte

Die Ausführungsgrundsätze werden regelmäßig, mindestens einmal jährlich sowie bei wesentlichen Änderungen der Marktbedingungen, auf ihre Wirksamkeit hin überprüft und bei Bedarf angepasst. Alle Aufträge werden laufend dokumentiert.

Für weitere Informationen zu unseren Ausführungsgrundsätzen stehen wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung.


Vermeidung unangemessener Transaktionen

Die Five Quarters Real Estate AG (nachfolgend: 5QRE, Gesellschaft, KVG) ist gemäß §§ 26, 27 KAGB sowie den einschlägigen Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 verpflichtet, im besten Interesse der Anlegerinnen und Anleger zu handeln und unangemessene Transaktionen oder eine missbräuchliche Handelspraxis zu unterlassen.

Die KVG orientiert sich zudem an den Wohlverhaltensregeln des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI-WVR). Die wesentlichen Grundsätze lauten:

  1. Es werden keine unangemessenen Kosten und Gebühren erhoben; Anlegerinteressen werden nicht durch marktmissbräuchliche Praktiken beeinträchtigt.
  2. Die Abwicklung von Transaktionen erfolgt marktgerecht und fair gegenüber allen Anlegerinnen und Anlegern.
  3. Anlegerinnen und Anleger werden klar, umfassend und verständlich informiert.
  4. Geschäftsleitung und Aufsichtsrat wirken auf eine gute Unternehmensführung hin.
  5.  Die Gesellschaft übernimmt gesellschaftliche Verantwortung in ökologischen, sozialen und Governance-Belangen (ESG).

Die Transaktionstätigkeit der Investmentvermögen richtet sich stets nach den jeweiligen Anlagezielen und -bedingungen. Zur Vermeidung einer sachlich nicht gerechtfertigten Transaktionshäufigkeit hat die KVG folgende Maßnahmen eingeführt:

  • Hold-Sell-Analyse je Veräußerungsvorgang
  • Mittelverwendungsanalyse bei Veräußerungen

Die Dokumentation dieser Analysen ist notwendiger Bestandteil des Entscheidungsprozesses der Geschäftsleitung und der zuständigen Gremien.

Für weitere Informationen zu diesem Thema stehen wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung.


Hinweisgebersystem

Grundlage und Zweck

Die Five Quarters Real Estate AG (nachfolgend: 5QRE, Gesellschaft, KVG) betreibt ein internes Hinweisgebersystem gemäß den Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) sowie der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates. Das System ermöglicht es Personen, Hinweise auf mutmaßliche Rechtsverstöße, regulatorische Verstöße oder Verstöße gegen interne Anforderungen auf vertraulichem Wege zu melden.

Meldung von Unregelmäßigkeiten

Wenn Sie Kenntnis von Unregelmäßigkeiten, Gesetzesverstößen oder betrügerischen Handlungen haben oder den begründeten Verdacht hegen, dass solche Handlungen bei der Five Quarters Real Estate AG vorgenommen werden oder wurden, können Sie sich an die zuständige Geschäftsleiterin oder den Geschäftsleiter oder an den externen Whistleblowing-Ombudsmann wenden.

Zuständige Ansprechpersonen

Ressortverantwortliche Geschäftsleitung (Risikomanagement und Organisation):

Carsten Lehmann

Versmannstraße 2, 20457 Hamburg

Tel.: +49 40 60779 14-24

E-Mail: carsten.lehmann@5qre.com

 

Externer Whistleblowing-Ombudsmann:

Dr. iur. Harald Feiler

GSK Compliance Services GmbH

Bockenheimer Landstraße 24, 60323 Frankfurt am Main

Tel.: +49 69 710003-0

E-Mail: harald.feiler@gsk.de

 

Stellvertretender Whistleblowing-Ombudsmann:

Dennis Stenzel

GSK Compliance Services GmbH

Neuer Wall 69, 20354 Hamburg

Tel.: +49 40 36 97 03-0

Vertraulichkeit

Bei der ersten Kontaktaufnahme (per E-Mail, postalisch oder telefonisch) weisen Sie bitte darauf hin, dass es sich um eine streng vertrauliche Mitteilung handelt. Der externe Whistleblowing-Beauftragte ist verpflichtet, die Identität des Hinweisgebers vertraulich zu behandeln, soweit dies in seinem Einflussbereich liegt. In gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen (z. B. aufgrund behördlicher Anordnung oder strafrechtlicher Verpflichtung) kann eine Offenlegung der Identität rechtlich geboten sein.

Zweckbindung

Das Hinweisgebersystem dient ausschließlich der Meldung von mutmaßlichen Rechtsverstößen sowie Verstößen gegen regulatorische oder interne Anforderungen. Ein Missbrauch zu anderen Zwecken kann einen Straftatbestand darstellen.


Allgemeine Informationen über Zuwendungen

Die Five Quarters Real Estate AG (nachfolgend: 5QRE, Gesellschaft, KVG) legt gemäß Artikel 24 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 die nachfolgenden Informationen über Zuwendungen offen.

Rechtlicher Rahmen

Artikel 24 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 regelt die Zulässigkeit von Anreizen bei der Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen der kollektiven Verwaltung von Alternativen Investmentfonds (AIF). Danach sind Gebühren, Provisionen oder nicht in Geldform angebotene Zuwendungen zulässig, wenn:

(a) Existenz, Art und Betrag der Zuwendung – oder, sofern der Betrag nicht feststellbar ist, die Art und Weise seiner Berechnung – den AIF-Anlegerinnen und -Anlegern vor Erbringung der betreffenden Dienstleistung in umfassender, zutreffender und verständlicher Weise offengelegt werden; und

(b) die Zuwendung darauf ausgelegt ist, die Qualität der betreffenden Dienstleistung zu verbessern, ohne die KVG daran zu hindern, pflichtgemäß im besten Interesse der von ihr verwalteten AIF oder deren Anlegerinnen und Anleger zu handeln.

Zuwendungen der Five Quarters Real Estate AG

Die KVG erhält beziehungsweise gewährt im Rahmen der kollektiven Vermögensverwaltung Zuwendungen von Dritten beziehungsweise an Dritte. Dabei handelt es sich insbesondere um:

  • Einmalige oder laufende Vertriebsvergütungen
  • Nicht in Geldform angebotene Zuwendungen, insbesondere in Form von Marktinformationen und Studien sowie Einladungen zu Fachveranstaltungen, Konferenzen und Seminaren

Diese Zuwendungen sind darauf ausgelegt, die Qualität der erbrachten Dienstleistungen zu verbessern, ohne die KVG daran zu hindern, pflichtgemäß im besten Interesse der von ihr verwalteten Investmentvermögen oder deren Anlegerinnen und Anleger zu handeln.

Detaillierte Angaben zu Art, Betrag und gegebenenfalls Berechnungsmethode konkreter Zuwendungen werden den Anlegerinnen und Anlegern individuell im Rahmen der vorvertraglichen Offenlegung mitgeteilt.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung.


Beschwerdemanagement

Allgemeines

Die Five Quarters Real Estate AG (nachfolgend: 5QRE, Gesellschaft, KVG) hat wirksame und transparente Verfahren zur angemessenen und unverzüglichen Bearbeitung von Anlägerbeschwerden eingerichtet (§ 28 KAGB; § 4 Abs. 3 KAVerOV für offene Immobilien-Sondervermögen und Publikums-AIF).

Als Beschwerde gilt jede Äußerung der Unzufriedenheit, die eine Anlegerin oder ein Anleger – oder deren Vertreter – an die Gesellschaft im Zusammenhang mit der Erbringung der kollektiven Vermögensverwaltung richtet. Eine Beschwerde bedarf keiner besonderen Form.

Beschwerden können kostenfrei per E-Mail, per Post oder telefonisch eingereicht werden.

Kontakt / Beschwerdestelle

Compliance Officer

Five Quarters Real Estate AG

Campus Tower, Versmannstraße 2

20457 Hamburg

Tel.: +49 40 60779140

E-Mail: hello@5qre.com

Verfahrensablauf

Nach Eingang einer Beschwerde erhalten Sie unverzüglich eine Eingangsbestätigung sowie Informationen über den weiteren Verfahrensablauf und die voraussichtliche Bearbeitungsdauer. Die KVG bearbeitet Beschwerden sorgfältig, unparteiisch und in angemessener Frist.

Alle Beschwerden werden systematisch in einer zentralen Beschwerdedatenbank erfasst und dokumentiert. Sofern die Bearbeitung länger dauert als ursprünglich mitgeteilt, werden Sie mit einem Zwischenbescheid über die Gründe und den voraussichtlichen Abschluss der Prüfung informiert.

Beschwerden können in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden.

Hinweis für Anleger offener Immobilien-Sondervermögen und geschlossener Publikums-AIF

Für Anlegerinnen und Anleger, die als Verbraucher im Sinne des Verbraucherrechts investieren (d. h. natürliche Personen, die zu einem Zweck handeln, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), besteht die Möglichkeit, bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des KAGB die Verbraucherschlichtungsstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht anzurufen. Die Gesellschaft nimmt an dem Verfahren dieser Schlichtungsstelle teil.

Schlichtungsstelle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – Referat VBS 12 –

Marie-Curie-Straße 24–28, 60439 Frankfurt am Main

E-Mail: schlichtungsstelle@bafin.de

www.bafin.de

Zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor anderen Verbraucherschlichtungsstellen ist die Five Quarters Real Estate AG weder bereit noch verpflichtet.

Hinweis für Anleger von Spezial-AIF

Bei Spezial-AIF handelt es sich um Investmentvermögen, die ausschließlich von professionellen und semiprofessionellen Anlegerinnen und Anlegern im Sinne des KAGB erworben werden können. An diesen Investmentvermögen sind keine Verbraucher im Sinne des Verbraucherrechts beteiligt. Eine Verpflichtung zur Teilnahme an der Verbraucherschlichtungsstelle der BaFin besteht daher für Spezial-AIF nicht. Die Gesellschaft nimmt für Spezial-AIF auch nicht freiwillig am Verfahren dieser Schlichtungsstelle teil.