Rechtliches

Wir richten unsere Informationen und Angebote ausschliesslich an professionelle und semiprofessionelle Anleger. Sie sind nicht für Privatanleger geeignet.

Professioneller Anleger

siehe § 1 Abs. 19 Ziffer 32 KAGB

Professioneller Anleger ist jeder Anleger, der im Sinne von Anhang II der Richtlinie 2004/39/EG als professioneller Kunde angesehen wird oder auf Antrag als ein professioneller Kunde behandelt werden kann.


Semiprofessioneller Anleger

siehe § 1 Abs. 19 Ziffer 33 KAGB

Semiprofessioneller Anleger ist
a)
jeder Anleger,
aa)
der sich verpflichtet, mindestens 200 000 Euro zu investieren,
bb)
der schriftlich in einem vom Vertrag über die Investitionsverpflichtung getrennten Dokument angibt, dass er sich der Risiken im Zusammenhang mit der beabsichtigten Verpflichtung oder Investition bewusst ist,
cc)
dessen Sachverstand, Erfahrungen und Kenntnisse die AIF-Verwaltungsgesellschaft oder die von ihr beauftragte Vertriebsgesellschaft bewertet, ohne von der Annahme auszugehen, dass der Anleger über die Marktkenntnisse und -erfahrungen der in Anhang II Abschnitt I der Richtlinie 2004/39/EG genannten Anleger verfügt,
dd)
bei dem die AIF-Verwaltungsgesellschaft oder die von ihr beauftragte Vertriebsgesellschaft unter Berücksichtigung der Art der beabsichtigten Verpflichtung oder Investition hinreichend davon überzeugt ist, dass er in der Lage ist, seine Anlageentscheidungen selbst zu treffen und die damit einhergehenden Risiken versteht und dass eine solche Verpflichtung für den betreffenden Anleger angemessen ist, und
ee)
dem die AIF-Verwaltungsgesellschaft oder die von ihr beauftragte Vertriebsgesellschaft schriftlich bestätigt, dass sie die unter Doppelbuchstabe cc genannte Bewertung vorgenommen hat und die unter Doppelbuchstabe dd genannten Voraussetzungen gegeben sind,
b)
ein in § 37 Absatz 1 genannter Geschäftsleiter oder Mitarbeiter der AIF-Verwaltungsgesellschaft, sofern er in von der AIF-Verwaltungsgesellschaft verwaltete AIF investiert, oder ein Mitglied der Geschäftsführung oder des Vorstands einer extern verwalteten Investmentgesellschaft, sofern es in die extern verwaltete Investmentgesellschaft investiert,
c)
jeder Anleger, der sich verpflichtet, mindestens 10 Millionen Euro in ein Investmentvermögen zu investieren,

d)
jeder Anleger in der Rechtsform
aa)
einer Anstalt des öffentlichen Rechts,
bb)
einer Stiftung des öffentlichen Rechts oder
cc)
einer Gesellschaft, an der der Bund oder ein Land mehrheitlich beteiligt ist,
wenn der Bund oder das Land zum Zeitpunkt der Investition der Anstalt, der Stiftung oder der Gesellschaft in den betreffenden Spezial-AIF investiert oder investiert ist.“

Inhalte auf dieser Webseite dienen auch einzig und allein Ihrer Information. Sie stellen kein Angebot oder keine Empfehlung dar, Wertpapiere, Fondsanteile oder ähnliches zu kaufen oder zu verkaufen. Um solche Anlageentscheidungen zu treffen, sind die hier bereitgestellten Informationen nicht geeignet. Die inhaltliche Aufbereitung und Bereitstellung von Vertriebsunterlagen unterliegen vollkommen zu Recht einer strengen Regulierung, die nur durch schriftliche, bei 5QRE zu erhaltene Unterlagen erfüllt werden kann. Mit den Informationen dieser Website beabsichtigt 5QRE auch nicht, den Vertrieb von Anlageprodukten zu fördern. Die Informationen auf dieser Website sind schließlich auch nicht geeignet, rechtliche oder steuerliche Hinweise zu geben.

Alleinverbindliche Grundlage für den Kauf von Fondsanteilen an den von der Five Quarters Real Estate AG verwalteten AIF sind die gültigen Vertragsunterlagen sowie der letzte Jahresbericht. Diese können Sie kostenlos bei der Five Quarters Real Estate AG erhalten. Soweit Investmentvermögen über diese Website vertrieben werden, dürfen deren Anteile allein in der Bundesrepublik Deutschland vertrieben werden.

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Wenn Wertentwicklungen aus der Vergangenheit gezeigt werden, kann man aus diesen nicht auf zukünftige Entwicklungen schliessen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Anleger den investierten Kapital im Falle einer Rückgabe oder eines Verkaufes nicht / nicht vollständig zurückerhält. Soweit Aussagen auf dieser Website keine historischen Fakten aufzeigen, handelt es sich um Erwartungen, Schätzungen bzw. Prognosen. Daraus ergibt sich, dass diese von tatsächlichen Ergebnissen in der Zukunft abweichen können.

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Five Quarters Real Estate AG die Erlaubnis erteilt, als AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft tätig zu werden.


Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung gemäß Art. 3 der Offenlegungsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 2019/2088 (SFDR))

Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren | English Summary

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung  gemäß Art. 5 der Offenlegungsverordnung

Principal Adverse Impacts (PAI) Richtlinie


Im Vertrieb befindliche Fonds

  • Fondsname: 5QRE Healthcare Infrastructure Deutschland 01
  • Rechtstyp: Offener Spezial-AIF mit besonderen Anlagebedingungen
  • Regionale Allokation: Deutschland
  • Sektorale Allokation: Gesundheitsimmobilien
  • Klassifizierung nach Offenlegungsverordnung: Artikel-8-Fonds

Weitere produktspezifische Informationen erhalten professionelle und semiprofessionelle Anleger auf Anfrage.